Für welche Schäden müssen Mieter aufkommen?

Für welche Schäden müssen Mieter aufkommen?

Mieterinnen und Mieter sind in der Schweiz verantwortlich für:

Übermässige Abnutzung: Schäden, die über das Mass der üblichen Verschleisserscheinungen hinausgehen, etwa tiefe Kratzer im Parkett oder Löcher in den Wänden.
Nicht genehmigte bauliche Veränderungen: Hast du Veränderungen ohne die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters vorgenommen, musst du die Wohnung in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen (lassen).
Vernachlässigung: Schäden, die durch mangelnde Pflege oder unsachgemässen Gebrauch der Mietsache entstanden sind, wie zum Beispiel Schimmelbildung aufgrund unzureichender Lüftung.
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit: Jeder Schaden, der absichtlich oder durch grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.

Wenn ein Gegenstand beschädigt ist und das Ende seiner Lebensdauer erreicht hat, bist du möglicherweise von der Haftung befreit. Mit dem Berechnungstool zur Lebensdauer findest du heraus, wie alt ein Element sein muss, damit du es nicht mehr ersetzen musst. Das Tool basiert auf der sogenannten paritätischen Lebensdauertabelle. Diese Tabelle sorgt für eine Aufteilung der Kosten für Wohnungselemente und wurde vom Mieterinnen- und Mieterverband und dem Hauseigentümerverband gemeinsam entwickelt. Wichtige Verbände der Immobilien- und Versicherungsbranche empfehlen ihre Nutzung.

Übersicht