Mietkaution – Zum Abschluss rückerstattet
Mietkaution – Zum Abschluss rückerstattet
Wenn die Wohnung keine grösseren Mängel bei der Abgabe aufweist, erhältst du die hinterlegte Mietkaution vollständig zurück. Müssen Mängel behoben werden, so wird der Betrag dafür von der Kaution abgezogen. Du erhältst die Rechnung für die erledigten Arbeiten und solltest diese sorgfältig prüfen.
Deine Mietkaution solltest du ungefähr einen Monat nach deinem Auszug zurückerhalten, sofern es keine Beanstandungen gab. Das Sperrkonto, worauf das Depot einbezahlt wird, kann nicht ohne Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters aufgelöst werden. Wenn du die Mietkaution nicht zurückerhältst, solltest du die Vermieterschaft per Einschreiben um die Rückerstattung bitten. Bleibt dieser Versuch erfolglos, kannst du die Schlichtungsstelle einschalten und ein kostenloses Verfahren einleiten.
Ein Schreiben an die Stelle reicht dafür. Wenn du das Geld nicht sofort benötigst, kannst du einfach warten. Denn ein Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses muss die Bank dir den Betrag auch ohne Einwilligung der Vermieterin oder des Vermieters zurückerstatten.
